Mehr Bio als Wald geht nicht.

WaldpestoWenn Tier, dann Wild. Wenn Fleisch, dann natürlich. Wenn Essen, dann Natur. Kein Kraftfutter, kein Antibiotikum. Natürliche Fortpflanzung, keine Gentechnik, keine Tiertransporte.

Wild ist eines der natürlichsten Lebensmittel, die unsere Natur zu bieten hat. Die Haltung im Stall kann selbst unter besten Bedingungen das Leben in Wald und auf Wiesen nicht ersetzen. Wilde Tiere ernähren sich auf ursprüngliche Weise in der freien Natur. Sie vermehren sich durch natürliche Fortpflanzung und nicht durch Zucht. Die Tiere leben frei und werden nie transportiert. Auf dieser Basis entwickeln wir unsere Wildspezialitäten mit Sinn für guten Geschmack und von Meisterhand veredelt. So erreichen wir unsere einzigartige Spitzenqualität.

 EU-Zulassung

Grundsätzlich müssen diese Zulassung alle Betriebe vorweisen, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen und verarbeiten. „Zugelassen“ heißt: Nach einer Betriebsprüfung erhält der Betrieb in Form eines Bescheids der Regierung die Erlaubnis, zulassungspflichtige Tätigkeiten auszuführen. Die Zulassungspflicht gilt für alle Betriebe, die schlachten, die Fleisch selbst zerlegen und verarbeiten und bei denen mehr als ein Drittel der Herstellungsmenge, die Produktionsstätte verlässt, um beispielsweise in Filialen, bei Vereinsfesten u.ä. verkauft zu werden.

Seit dem 01.01.2006 ist das sogenannte EU- Hygienepaket anzuwenden. Ein wesentlicher Bestandteil dieser europarechtlichen Vorschriften, die für alle Mitgliedstaaten in der europäischen Union gelten, ist die Zulassungspflicht für alle Betriebe, die mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs umgehen. Hierzu zählen u. a. Fleisch einschl. Geflügel, Fisch, Milch und Eier.EU Zulassung

Was ist die EU-Zulassung und welche Bedeutung hat sie? Während vor dem 01.01.2006 die Zulassung eines Betriebes Voraussetzung dafür war, mit anderen Mitgliedstaaten der EG handeln zu dürfen, ist nunmehr die EU-Zulassung grundsätzliche Voraussetzung dafür, dass Lebensmittel überhaupt in den Verkehr gebracht werden dürfen. Nach Artikel 4 der VO (EG) 853/2004 dürfen Lebensmittelunternehmer in der Gemeinschaft hergestellte Erzeugnisse tierischen Ursprungs nur dann in den Verkehr bringen, wenn sie ausschließlich in Betrieben be- und verarbeitet worden sind, die den einschlägigen Anforderungen der Verordnungen (EG) 852/2004 und 853/2004 entsprechen und von der zuständigen Behörde registriert – oder sofern dies erforderlich ist – zugelassen worden sind. Vorteile für Sie als Kunde sind z.B. die hohen Anforderungen im Bereich der Hyqiene.

Unsere EU Zulassung: BY 60349